Quo vadis, Schulordnung?

Pünktlich zum Schuljahr 2011/12 tritt eine neue Schulordnung in Kraft. Lange hat es gebraucht bis der neue Kultusminister seine SPD-Vorstellungen von Bildung in Übereinstimmung mit seinem Koalitionspartner CDU bringen konnte und dabei sich selbst nicht zu sehr verleugnen musste.

Sein Lieblingsprojekt "Gemeinschaftsschule" ist nun fest verankert, obwohl die Bereitschaft der Schulen bzw. Schulträger im Moment noch nicht sehr groß dafür ist. Das dürfte dann wohl auch der rigiden Sparpolitik des Freistaates geschuldet sein. Man kann zwar ein neues Projekt einführen, aber Geld darf es nicht kosten und so dürften die versprochenen zusätzlichen Lehrer bzw. Lehrerstunden wohl erst einmal nicht kommen.

Die Diskussion um die neue Schulordnung wurde sehr erregt geführt, was wohl daran gelegen haben dürfte, dass man die wichtigsten Personen, nämlich Eltern und Lehrer, so ziemlich spät in die Diskussion einbezogen hatte. Da sollte wie schon so oft in 20 Jahren Freistaat etwas übergestülpt werden, was eigentlich nicht zum Wahlkampf der SPD passt. Im Endeffekt gab der Minister ein wenig da nach, wo es ihm nicht wehtat, und blieb bei seinen anderen Punkten stur - darf er ja auch, es geht ja "nur" um eine Ordnung und nicht um ein Gesetz.

Diskutiert wurde neben der Schuleingangsphase am heftigsten über das Nicht-Nichtversetzen in bestimmten Klassenstufen. Fördert dies nun wirklich die Entwicklung des Schülers oder trägt es eher dazu bei, dass der Schüler sich hinsetzt mit dem Wissen, mir kann in diesem Jahr nichts passieren. Sicher kostet "Sitzenbleiben" viel Geld und muss eigentlich auch nicht sein, wenn Eltern, Kind und Schule sich über ein gemeinsames Handeln einig sind, aber wenn der Schüler nicht will?

Da ist Förderung wichtig, aber wie geht das, wenn die Schule die notwendigen Stunden dafür nicht bekommt?

Wir wollen ja nicht schon vorher unken, sondern abwarten, wie es weiter geht. Und wenn es nicht klappt, warten wir einfach die nächste Wahl ab. Bildung ist nun mal das Lieblingsspielzeug der Politik und die Bundes-CDU hat ja ihre eigenen Vorstellungen, die Landes-CDU auch.

Und vielleicht sehen Landespolitiker irgendwann einmal ein, dass es schon etwas seltsam ist, dass Bildungspolitik in Deutschland nicht Bundessache ist, sondern jedes Land mit 2 oder mehr Millionen Einwohner sein eigenes Süppchen kocht. Mit der Konsequenz von rund 1200 Lehrplänen usw. usw.

Die wichtigsten Inhalte der Schulordnung (Mitteilung des TMBWK vom Juni 2011)

Altersmischung in der Schuleingangsphase bleibt freiwillig

Die altersgemischte Schuleingangsphase, in der Schüler mehrerer Jahrgänge der Grundschule gemeinsam in einer Klasse lernen, bleibt freiwillig. Die Klassenstufen 1 und 2 können je nach Entwicklungsstand des Kindes in ein bis drei Schulbesuchsjahren absolviert werden. Rund ein Drittel unserer Grundschulen praktiziert die altersgemischte Schuleingangsphase und hat sehr gute Erfahrungen gemacht. Andere möchten beim alten Modell bleiben. Die Festlegung darüber soll nach wie vor die Schule treffen.

Doppeljahrgangsstufen werden konsequent umgesetzt

Die Doppeljahrgangsstufen werden künftig konsequent umgesetzt. Nachdem die Rahmenstundentafeln der Klassenstufen 3 und 4, 5 und 6 sowie 7 und 8 bereits vor Jahren zusammengefasst wurden und die Anpassung der Lehrpläne läuft, gibt es jetzt auch die Versetzungsentscheidungen nach Doppeljahrgängen. Diese erfolgen erst in den Klassenstufen 4 der Grundschule sowie in der Klassenstufe 6 und dann jährlich ab Klasse 8.

Bemerkungen zur Lernentwicklung ergänzen Zeugnisnoten

Zweimal pro Schuljahr erhält jeder Schüler zusammen mit dem Zeugnis Bemerkungen zur Lernentwicklung. (Verbindlich ab dem Schuljahr 2013/2014. Der Bericht enthält Einschätzungen zum Leistungsstand, zu sozialen Kompetenzen und zur Persönlichkeit des Schülers. Diese Verbaleinschätzung ergänzt die Zeugnisnoten. Sie soll Schülern und Eltern eine differenzierte Rückmeldung zu Fortschritten und Problemen geben. Andere verbale Beurteilungen werden durch die Schulordnung nicht vorgeschrieben. Kein Lehrer muss bürokratische Überlastung befürchten.

Nachteilsausgleich nicht mehr nur bei sonderpädagogischem Förderbedarf

Nachteile beim Lernen werden besser ausgeglichen. Auch ohne ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarf wird es künftig besondere Hilfen für Schüler mit Problemen geben. Dies betrifft u. a. Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche oder mit massiven Beeinträchtigungen der Sprache, der Motorik oder der Sinneswahrnehmung.

Zugang zur Fachhochschule wird erleichtert

Schüler, die das Abitur zwar anstreben, aber doch nicht ablegen, bekommen trotzdem die Möglichkeit, an einer Fachhochschule zu studieren. Die dafür notwendige Fachhochschulreife konnte bisher nur parallel zum Berufsabschluss beispielsweise an einer Höheren Berufsfachschule erworben werden. Jetzt erwerben sie in der gymnasialen Oberstufe den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Zusammen mit einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit steht ihnen so der Besuch der Fachhochschule offen.

Qualitätssiegel "Oberschule"

Regelschulen wird das Qualitätssiegel "Oberschule" zuerkannt, wenn sie bei der Ausgestaltung ihrer Schulausgangsphase unter anderem Methoden für individuelles praxisorientiertes Lernen entwickelt haben, mit Praxispartnern vernetzt sind, mit berufsbildenden Schulen kooperieren und den Übergang in die berufliche Ausbildung begleiten. Ziel ist es, dass kein Schüler die Schule ohne Abschluss verlässt.

Individuelle Abschlussphase wird ausgestaltet

Schüler an den Regelschulen und Gemeinschaftsschulen können zum Erreichen des Hauptschulabschlusses die Klassenstufe 9 in einem oder zwei Schuljahren absolvieren. So hat jeder Schüler die Chance auf einen Abschluss.