Schulart "Regelschule"
Die Regelschule wird nach der Grundschule von der Mehrheit der Thüringer Schülerinnen und Schüler besucht, sie ist das Kernstück des Thüringer Schulwesens. Für den Übergang an die Regelschule ist ein spezieller Antrag der Eltern nicht notwendig.In den Klassenstufen 5 und 6 werden alle Schüler gemeinsam unterrichtet. Bei entsprechenden Leistungen ist auf Antrag der Eltern jeweils am Ende dieser beiden Klassenstufen der Übertritt an ein Gymnasium möglich. Ab Klassenstufe 7 bestimmt die Schulkonferenz wie der Unterricht organisiert wird.
So ist einerseits weiteres gemeinsames Lernen möglich, das zeitweise zur besonderen Förderung durch getrennte Kurse ergänzt wird. Andererseits können die Regelschüler auch in Klassen unterrichtet werden, die jeweils auf den Erwerb des Haupt- beziehungsweise des Realschulabschlusses ausgerichtet sind
Abschlüsse an der Regelschule
Regelschüler erwerben mit dem Erfüllen der Versetzungsbestimmungen am Ende der Klassenstufe 9 den Hauptschulabschluss. Er kann wahlweise auch mit einer zentralen Prüfung verbunden werden und heißt dann Qualifizierender Hauptschulabschluss. Der Realschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 ist immer mit einer zentralen Abschlussprüfung verbunden.Ausrichtung der Regelschule
Neben einer soliden Allgemeinbildung in den Pflichtfächern erhalten Regelschüler in Wahlpflichtfächern ab Klassenstufe 7 eine praxisnahe und ihre Neigungen berücksichtigende Orientierung für Leben und Beruf. Dabei arbeiten die Schulen mit der regionalen Wirtschaft zusammen, was von vielfältigen Projektarbeiten bis zu interessanten Betriebspraktika reicht.Mehr Informationen unter: TMBWK - [Regelschule]
